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Behördenerlass: Gebühren für Feuerungskontrolle / Feuerschau / Feuerungsanlagen; Gebührentarif Politische Gemeinde Oberweningen

26. Januar 2024

Betrifft: 8165 Oberweningen

 

Angaben zum Protokoll/Beschluss

Gemäss Art. 5 und Art. 6 der Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Oberweningen vom 01. Januar 2018 legt der Gemeinderat basierend auf den in der Verordnung festgelegten Bemessungsgrundlagen die Gebührenhöhen in einem Gebührentarif fest und publiziert diesen.

 

Mit Gemeinderatsbeschluss-Nummer 2024.16 vom 23. Januar 2024 hat der Gemeinderat den Artikel 23 (Feuerungskontrolle/Feuerschau/Feuerungsanlagen) genehmigt und setzt ihn per 1. März 2024 in Kraft.

 

Art. 23 Weitere Gebühren im Bauwesen

Feuerungskontrolle / Feuerschau / Feuerungsanlagen

Öl- und Gasfeuerungen   

Abnahmemessung, 1-stufiger Brenner                            pro Anlage      Fr. 152.00

Abnahmemessung, 2-stufiger Brenner                            pro Anlage      Fr. 172.00

Periodische Messung, 1-stufiger Brenner                        pro Anlage      Fr. 132.00

Periodische Messung, 2-stufiger Brenner                        pro Anlage      Fr. 152.00

 

Holzfeuerungen             

Sichtkontrolle, Abnahme                                                  erste Anlage   Fr. 132.00

Sichtkontrolle, gleiche Liegenschaft                                pro Anlage      Fr. 102.00

Sichtkontrolle, periodisch                                                 erste Anlage   Fr.   92.00

Sichtkontrolle, gleiche Liegenschaft                                pro Anlage      Fr.   42.00

Emissionsmessung, nach Zeitaufwand / Std.                                         Fr. 114.00

 

Zusätze                          

Zusatzaufwand                                                                 pro Std            Fr. 132.00

Verwaltung von Daten für die Gemeinde                         pro Std            Fr. 132.00

(werden den jew. Gemeinden in Rechnung gestellt)

Verpasste Termine (ohne Absage mind. 24h im Voraus), pro Termin   Fr. 112.00

 

Für den bei Feuerungskontrollen von Service-Firmen entstehenden Aufwand für die Administration stellt der Feuerungskontrolleur den Service-Firmen Rechnung. Der Ansatz wird wie folgt festgesetzt (exkl. MWST):
Messrapporte               

Aufwand pro Rapport                                                       pro Rapport      Fr.  70.00

             

Der Beschluss und der Gebührentarif liegen im Gemeindehaus während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

 

Beschlussnummer: 2024.16
Beschlussdatum: 23. Januar 2024

 

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

              

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25. Februar 2024

              

Kontaktstelle

Gemeinde Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen

Zugehörige Objekte

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Gebührentarif gültig per 1. März 2024 Download 0 Gebührentarif gültig per 1. März 2024