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Gemeindeversammlung, Politische Gemeinde 12.06.2025

5. Mai 2025

Einladung zur Gemeindeversammlung auf Donnerstag, 12. Juni 2025, 19:30 Uhr, Gemeindesaal

Traktanden

1       Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde Oberweningen                                     

2       Asylunterkunft Ersatz Container, Kreditabrechnung                                                         

3       Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes                                                                       

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung findet ein Apéro statt.

 

Aktenauflage:

Die vollständigen Akten können vier Wochen vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Der Beleuchtende Bericht wird spätestens zwei Wochen vor der Versammlung auf der Gemeindehomepage www.oberweningen.ch aufgeschaltet.

Gestützt auf Art. 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden die kommunalen Abstimmungsvorlagen (Beleuchtender Bericht) nur noch auf persönliches Verlangen hin zugestellt.

 

Anfragen:

Anfragen über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse, können gestützt auf § 17 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat eingereicht werden. Anfragen die spätestens zehn Arbeitstage vor einer Versammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat spätestens einen Tag vor dieser Versammlung schriftlich. An der Gemeindeversammlung werden die Anfragen wie auch die Antworten verlesen. Die anfragende Person kann zur Antwort mündlich Stellung nehmen. Eine Diskussion über Anfragen ist möglich, sofern die Versammlung dies beschliesst.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 

Oberweningen, 05. Mai 2025                                        GEMEINDERAT OBERWENINGEN

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2025 Juni GV Einladung (PDF, 19.1 kB) Download 0 2025 Juni GV Einladung