Betrifft: 8165 Oberweningen
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Der Gemeinderat Oberweningen hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2025 folgendes beschlossen:
Die Überarbeitung des kommunalen Inventars der schützenswerten Objekte wird genehmigt. Dabei werden 11 Gebäude entlassen und 2 Gebäude neu aufgenommen.
Beschluss-/Verfügungsnummer: 2025.127
Beschluss-/Verfügungsdatum: 10.06.2025
Gerichtliche Entscheidinstanz: Baurekursgericht
Angaben zur Auflage
Der Beschluss liegt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten vom 20. Juni 2025 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, zur Einsichtnahme auf.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20.07.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen