Genehmigung revidierte Grundwasserschutzzonen Trinkwasserfassung Rütihof der Wasserversorgung der Gemeinde Schneisingen, Oberweningen
Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung Nr. GWV 2025-0166 vom 18. Juni 2025 die mit Beschluss des Gemeinderates Oberweningen vom 27. Mai 2025 festgesetzten, überarbeiteten Grundwasserschutzzonen um das Pumpwerk Rütihof und das entsprechende Reglement genehmigt.
Angaben zur Auflage
Gemeindekanzlei Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und
formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Akten können vom 27. Juni 2025 bis 27. Juli 2025 auf der Gemeindekanzlei Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen ZH, eingesehen werden.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.07.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen