Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d PBG Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag, Oberweningen
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Oberweningen hat mit Beschluss Nr. 2025.149 vom 08. Juli 2025 den verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Eigentümerschaft Vers.-Nr. 148 auf Grundstück Kat.-Nr. 848, Chilweg 1, und der Gemeinde Oberweningen genehmigt. Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der Liegenschaft.
Einsichtnahme
Der Beschluss und der verwaltungsrechtliche Vertrag liegen für die Dauer der Rekursfrist während den öffentlichen Schalterzeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.08.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen