Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 30. September 2025
Die Gemeindeversammlung vom 30. September 2025 hat folgenden Beschlüsse gefasst:
1. Ausbau der Wehntalerstrasse 2 (Asylunterkunft); Kreditgenehmigung
«Zur Unterbringung von Flüchtlingen wird das Dachgeschoss der Wehntalerstrasse 2 ausgebaut. Dazu wird ein Kredit in der Höhe von Fr. 460'000 gesprochen.»
2. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
Es ist keine Anfrage nach § 17 des Gemeindegesetzes eingegangen.
Details zu den obenstehenden Beschlüssen finden Sie in der Weisung (siehe Dokumente).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung, kann von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Dielsdorf, Postfach, 8157 Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit c. sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Oberweningen, 1. Oktober 2025