Oberweningen. Surb-Bach. Nr. 1001 Revitalisierung Surb sowie Festlegung des Gewässerraums. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 724.11).
Die Gemeinde Oberweningen beabsichtigt den Surb-Bach, öffentliches Gewässer Nr. 1001, im Abschnitt der bestehenden Brücke Surbwiesstrasse bis oberhalb der Mündung des Leibachs zu revitalisieren.
Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojektes liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Surb-Bach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf.
Angaben zur Auflage
Gemeinde Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen
Rechtliche Hinweise
Einsprachen gegen dieses Projekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 17. Dezember 2025 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden.
Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist in der Gemeindeverwaltung Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 17.12.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen