Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2026-2030
Mit Gemeinderatsbeschluss 2026.30 vom 17. Februar 2026 hat der Gemeinderat Oberweningen folgende Personen für die die Amtsdauer 2026-2030 ins Wahlbüro gewählt:
- Hans Heinrich Döbeli, Chilweg 25, 8165 Oberweningen
- Beatrice Kägi-Bleuler, In der Längelen 1, 8165 Oberweningen
- Laurence Montseny-Dupertuis, Dorfstrasse 19, 8165 Oberweningen
- Nicholas Openshaw-Blower, Grundstrasse 1, 8165 Oberweningen
- Joshua Openshaw-Blower, Grundstrasse 1, 8165 Oberweningen
- Milena Schellenbaum, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.