Bauprojekt: Wehntalerstrasse 32, 32.1, 32.2, Oberweningen
Bauherrschaft:
Remo Koller
Wehntalerstrasse 32
8165 Oberweningen
Die Bauherrschaft ist Projektverfasser/in
Angaben zum Projekt:
Abbruch Schweinestall und Fassadenrenovation beim Gebäude Vers.-Nr. 56
(Schutzobjekt) sowie Neuanstrich der Gebäude Vers.-Nr. 92 und 93
Wehntalerstrasse 32, 32.1, 32.2, 8165 Oberweningen
Grundstück-Nr.: 122, 303, Zone: Kernzone K
Ort der Planauflage:
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen
Rechtliche Hinweise:
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während
der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren
Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der
Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert
werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die
Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten
Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat
das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine
Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 11.06.2026