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Anordnung Urnenabstimmung, Gemeinde Oberweningen

29. Juli 2026

Titel der Abstimmung
Anordnung Urnenabstimmung                                        

Art der Abstimmung
Kommunale Abstimmung                             

Datum der Abstimmung
27.09.2026                           

Vorlage
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte eine Urnenabstimmung an. Am Sonntag, 27. September 2026 wird über die kommunale Vorlage "Revitalisierung Surb" abgestimmt.  Die Vorlage lautet wie folgt:

"Wollen Sie dem Projekt Revitalisierung Surb zustimmen und den Bruttokredit von Fr. 1'679'600 inkl. MWST (+/- 10 %) für die Ausführung bewilligen?"

Die Gemeindeversammlung hat das Projekt an der Gemeindeversammlung vom 08. Juni 2026 beraten und gibt für die Vorlage folgende Abstimmungsempfehlung:

Anzahl Ja-Stimmen:                45

Anzahl Nein-Stimmen:            8

                            

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Kontaktstelle
Gemeinderat Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen