Das Feuerverbot ausserhalb des Waldes und ausserhalb der Waldesnähe ist per Freitag, 28. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben
Bereits seit 26. Juni 2026, 12.00 Uhr, gilt im gesamten Kanton ein Feuerverbot im Wald sowie in Waldesnähe – die Waldbrandgefahr ist aktuell immer noch hoch. Aufgrund der zu erwartenden Niederschläge hat die Gemeinde Oberweningen folgendes beschlossen:
Aufhebung absolutes Feuerverbot
im Siedlungsgebiet
ab Freitag, 28. August 2026, 12.00 Uhr.
Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt weiterhin.
Beim Umgang mit offenem Feuer ist weiterhin grösste Vorsicht geboten.
Bitte beachten Sie den angefügten Flyer (Übersicht Verhaltensanweisungen).
Gemeinderat Oberweningen, 28. August 2026
Zugehörige Objekte
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| Flyer Aufhebung Feuerverbot ab Freitag 28. August 2026 12.00 Uhr (PDF, 260 kB) | Download | 0 | Flyer Aufhebung Feuerverbot ab Freitag 28. August 2026 12.00 Uhr |