Schutzanordnung / Schutzvertrag nach § 205 lit. d PBG, Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag, Oberweningen
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Oberweningen hat mit Beschluss-Nr. 2026.199 vom 13. Oktober 2026 den verwaltungsrechtlichen Vertrag zwischen der Eigentümerschaft Vers.-Nr. 102 auf Grundstück Kat-Nr. 925, Chlupfwiesstrasse 4, und der Gemeinde Oberweningen genehmigt. Der Vertrag regelt den Umfang der Unterschutzstellung der Liegenschaft.
Einsichtnahme
Der Beschluss und der verwaltungsrechtliche Vertrag liegen für die Dauer der Rekursfrist während den öffentlichen Schalterzeiten in der Gemeindeverwaltung Oberweningen zur Einsichtnahme auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig: die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Kontaktstelle
Gemeinde Oberweningen
Dorfstrasse 6
8165 Oberweningen